Selbstverständlich: Jede Art von Prüfung ist für Betriebe, insbesondere kleine und mittelständische Firmen, mit einer gewissen Belastung verbunden - primär resultierend durch den Zeitaufwand und etwaige kurzfristige Prozessablaufunterbrechungen. Andererseits gilt immer zu bedenken: Derart genormte Prüfungen sollen niemandem Steine in den Weg werfen, sondern die Sicherheit vor Ort gewährleisten - für Mitarbeiter ebenso wie Unternehmenswerte.
Koordiniert wird die Prüfung durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, daher auch der Name, wobei das "V3" schlicht für dritte Ausführung dieser steht. Die DGUV wiederum gibt diese Pflicht an ihre jeweiligen angebundenen Berufsgenossenschaften weiter, die im Anschluss die ihnen zugehörigen Betriebe in die Pflicht stellen - und für die letztliche Ausführung ist der Fachmann verantwortlich, wie beispielsweise die E+Service+Check GmbH mit Standorten in Hamburg, Berlin, Leipzig, Stuttgart, Frankfurt am Main und weiteren deutschen Städten und Gemeinden.
Kerninhalt dieser Prüfung sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Das fängt schon bei verhältnismäßig kleinen Utensilien an, wie beispielsweise einem Bügeleisen oder einem Staubsauger. Ob die jeweiligen Geräte direkt vor Ort im Unternehmen eingesetzt werden, zwischen mehreren Niederlassungen weitergereicht werden oder nur von Mitarbeitern beim Kunden verwendet werden, spielt keine Rolle - geprüft werden müssen sie alle. Sichergestellt werden soll durch eben jene Prüfung, dass die Geräte korrekt gewartet wurden und einwandfrei funktionieren, sie also nicht die Mitarbeiter gefährden, die diese später im Zuge ihrer Arbeitstätigkeit verwenden müssen.
Geprüft wird von Elektrofachkräften, es darf also nicht jeder beliebige Mitarbeiter kurz ein Bügeleisen inspizieren und dann, ohne entsprechende Fachkenntnisse, selbigem eine einwandfreie Sicherheit ausstellen. Diese Kompetenzen können Unternehmen an externe Fachdienstleister wie die E+Service+Check GmbH als Partner für Sicherheitsprüfungen auslagern.
Wie oft DGUV V3 Prüfungen anfallen, hängt von der allgemeinen Gefährdungsklasse ab. Wenig überraschend müssen Anlagen und Geräte häufiger geprüft werden, wenn von diesen potenziell eine höhere Gefahr ausgeht. Ein Anhaltspunkt dafür ist beispielsweise die Spannung auf einem Gerät - Unfälle treten überproportional oft im Niederspannungsbereich auf, rund 80 % der Stromunfälle sind auf diesen zurückzuführen.
Eine Prüffrist von sechs Monaten greift zum Beispiel bei elektrischen Betriebsmitteln, wie sie in Großküchen/Kantinen oder Schwimmbädern anfallen. Nur alle 12 Monate erfolgt eine Prüfung in beispielsweise Wäschereien oder Schulen, klassische Büros müssen sie lediglich mit einer 2-Jahres-Frist absolvieren.
Ungeprüfte Geräte können Mitarbeiter und Kunden einem hohen Risiko aussetzen, wodurch sich wiederum rechtliche Ansprüche ebenso ergeben können, wie der Ruf eines Unternehmens leiden würde. Besser ist also, diese nicht aufzuschieben und die jeweiligen Fristen einzuhalten, schließlich sind die eigenen Mitarbeiter das Herzstück des Unternehmens und dessen Ruf sollte möglichst positiv gewahrt bleiben.
Deutschland ist zwar bekanntlich das Land der Vorschriften und Bürokratie, aber nicht jede Vorschrift ist sinnfrei - und letztlich hat die eigene Gesundheit eben doch immer Vorrang.