Seit dem 20. März 2023 gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Seither können die Betriebe die Gefahrenlage selbst einschätzen. Sie dürfen hierfür ein eigenes Hygienekonzept erarbeiten. Das geht aus der neuen Arbeitsschutzverordnung hervor, die zunächst bis zum 25. Mai 2023 gilt.
Wenn ein Betrieb entscheidet, dass Angestellte tageweise im Homeoffice und tageweise im Büro arbeiten, können sie im Büro eigene Abstands-, Hygiene- und Testregeln definieren. Sie können also eine Maskenpflicht und regelmäßige Coronatests anordnen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, dass Angestellte von sich aus einen negativen Coronatest vorlegen. Auch die Pflicht der Betriebe, ihren Angestellten zweimal wöchentlich eine kostenlose Testmöglichkeit anzubieten, fällt weg. Die Bundesregierung empfiehlt aber, dass die Firmen freiwillig Coronatests kaufen und diese einmal wöchentlich ihren Mitarbeitern anbieten. Diese können auch selbst Coronatests kaufen – ihrer eigenen Gesundheit und der ihrer Kollegen zuliebe.
Bis zum 19. März mussten Betriebe ihren Beschäftigten das Homeoffice anbieten, wenn dies arbeitstechnisch möglich ist. Diese Pflicht entfällt nun. Dazu kommt die Empfehlung der Bundesregierung, Mitarbeiter so weit wie möglich im Homeoffice arbeiten zu lassen. Es wird nun unweigerlich die Situation entstehen, dass Angestellte abwechselnd im Büro und im Homeoffice arbeiten. Die Ansteckungsgefahr steigt dadurch. Das ist ein guter Grund, Coronatests zu kaufen und wieder vermehrt in den Betrieben zu testen.
Es gibt mit Stand Ende März nach wie vor gute Gründe, Coronatests zu kaufen. Erst in den letzten Tagen wurde publik, dass schon wieder eine neue Virusvariante aufgetaucht ist: XBB.1.16 „Arcturus“ ist inzwischen auf dem Vormarsch. Die Variante wurde zuerst in Indien und danach in den USA entdeckt. Am 25. März 2023 meldeten Nachrichtenagenturen, dass sie jetzt auch in Deutschland zirkuliert. Sie hat in Indien, wo durch vorangegangene Coronawellen eine hohe Grundimmunität herrscht, die Infektionszahlen in 14 Tagen um 281 % und die Todeszahlen um 17 % steigen lassen.
Die Corona-Schnelltests sind seit März 2021 in Deutschland für die private Anwendung zugelassen. Vertrieben werden nur Tests mit einer BfArM-Sonderzulassung. Diese können Laien sehr einfach nutzen. Sie gelten als sehr zuverlässig, allerdings muss im Nasenraum, wo der Abstrich genommen wird, eine genügend hohe Viruslast herrschen. Das ist manchmal in den ersten zwei bis drei Tagen einer Infektion mit Corona nicht der Fall. Sollte ein Test positiv ausfallen, können sich Betroffene in den folgenden Tagen immer wieder erneut testen. Sie werden dann bei nachlassender Viruslast feststellen, dass der zweite Strich beim T, der die Ansteckung anzeigt, immer schwächer wird. Schließlich verschwindet er ganz. Die Infektion ist dann überwunden und die Person ist nicht mehr ansteckend.
Wer Coronatests kauft, sollte deren Merkmale kennen. Dies sind die wesentlichen Fakten:
Man kann die Tests ruhig auf Vorrat kaufen. Diese erkennen auch neu auftauchende Virusvarianten, weil sie Merkmale des Virus identifizieren können, die sich durch Mutationen wenig bis nicht verändern. Lager die Testkits bei Raumtemperatur und sei am besten nicht zu sparsam, wenn du Tests kaufst. Solange Corona im Umlauf ist, wird man immer wieder Schnelltests brauchen, was nach aktuellem Stand auf ewig der Fall sein wird. Wer größere Mengen an Testkits kauft, kann pro Stück viel sparen.